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  • Liebe Kunden, liebe Geschäftsfreunde,


    Ihnen und Ihrer Familie wünschen wir eine besondere Vorweihnachtszeit.

    In diesem Jahr unterstützen wir gemeinsam jeden Tag ein tolles Projekt aus dem 24 Gute Taten Adventskalender. Öffnen Sie täglich ein Türchen und seien Sie gespannt, welche wichtigen Projekte sich dahinter verbergen. Mehr Informationen zu den Projekten erhalten Sie auf der Webseite www.24-gute-taten.de.

    Besinnliche Grüße! Ihr Team der Energieagentur rheinneckar GmbH



  • Unser Video zum Thema iSFP

    Informationen zu einer Vor-Ort-Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan haben wir in einem Video für Sie kurz zusammengefasst.



  • Wissenswertes

  • Seit dem 01.01.2023 entfällt für PV-Anlagen die Umsatzsteuer

    Für die wichtigsten Fragen zur Umsatzsteuer bei Photovoltaikanlagen (Lieferung und Installation) hat das Bundesfinanzministerium auf seiner Website eine FAQ – Liste veröffentlicht.

  • 08.12.2022 – Änderungen von Abstandsfläche für Wärmepumpen und Solaranlagen

    Änderung in der hessischen Bauordnung zu Abstandsflächen bei Wärmepumpen und Solaranlagen
    vom 22. November 2022 in Kraft getreten.

    Mit der Bekanntgabe dürfen ab sofort Wärmepumpen direkt oder im Abstand von 1m an die Nachbargrenze gebaut werden. Für die Errichtung von Solaranlagen auf Dächern haben sich die Bedingungen zu Abständen zu Brandwänden geändert. Diese dürfen bei einer nichtbrennbaren Ausführung ohne Abstand zur Brandwand errichtet werden.

    Quelle zum Nachlesen von Details: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/VB-HE-AD-GVBl2022-36-571



  • 04.12.2022 – Änderungen der KfW im BEG - Programm

    Antragstellung:

    •    Neubauförderung - Weiterführung bis 03/2023 mit den bisherigen Bedingungen (keine BzA-Erstellung zwischen 15.12.-01.01.23 möglich)
    •    Sanierung: Erstellung (g)BzA nur noch bis 14.12.22 möglich für die bisherigen Förderkonditionen für die Effizienzhäuser/gebäude sowie das Zuschussprogramm Brennstoffzelle
    •    Anträge mit diesen (g)BzAs können bei den Banken bzw. im Zuschussportal bis 31.12.22 gestellt werden,
    •    danach sind die (g)BzAs nicht mehr gültig und müssen ab 02.01.23 neu erstellt werden, dann zu den neuen Programm-Bedingungen !!

    Allgemeinen Änderungen für die BEG-Effizienzhaus/gebäude-Förderung:

    •    Die Antragsberechtigung wird auf alle Investoren erweitert. Die Beschränkung auf Eigentümer, Pächter und Mieter wird aufgehoben.
    •    Die Mitförderung von Anlagen, die ausschließlich der Stromversorgung (PV, Stromspeicher) dienen, wird aufgehoben. Der Förderausschluss gilt auch für die Eigenstromversorgung. Vorbereitende Maßnahmen (statische Ertüchtigung, Kabelkanäle etc.) werden im Rahmen der Sanierung mitgefördert.
    •    Bei Eigenleistungen werden die Materialkosten gefördert.
    •    Die EE-Klasse wird ab einem EE-Anteil 65 % erreicht (bisher 55 %).
    •    Der Bonus für Worst Performing Buildings wird von 5 % auf 10 % angehoben. Voraussichtlich Ende Februar wird die Anwendbarkeit auf die Sanierung zum EH/EG 70 in der EE-Klasse erweitert.
    •    Serielle Sanierung-Bonus: Ende Februar wird ein Bonus von 15 %-Punkten für die serielle Sanierung zum EH 55 oder EH 40 eingeführt (kombinierbar mit EE- oder NH-Klasse und WPB-Bonus).

    Änderungen BEG/TMA (Technische-Mindestanforderungen):

    •    Die EE-Klasse wird ab einem EE-Anteil von 65 % erreicht (bisher: 55 %).
    •    In der EE-Klasse ist der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verpflichtend. Dabei können zentrale, dezentrale und Mischformen aus zentralen und dezentralen Lüftungsanlagen zur Anwendung kommen. Für EH/EG Denkmal sowie niedrig beheizte Zonen in Effizienzgebäuden gelten gesonderte Regelungen.
    •    Das anzuwendende Ordnungsrecht wird auf die Novelle des Gebäudeenergiegesetz umgestellt (GEG 2023). Der Effizienzhaus-Nachweis ist nach GEG in Verbindung mit DIN V 18599 zu berechnen. Der Nachweis für Wohngebäude mit der Normenkombination DIN V 4701-10/DIN V 4108-6 ist nicht mehr zulässig.
    •    Die Energie- und CO²-Einsparberechnung im Neubau beziehen sich auf das ab dem 01.01.2023 geltende GEG-Neubauniveau (zukünftig 55 % vom Referenzgebäude, bislang 75 % vom Referenzgebäude).
    •    Mit Ausnahme des Effizienzhaus Denkmal müssen alle Effizienzhäuser und Effizienzgebäude Niedertemperatur-Ready (NT-ready) sein, d. h. eine Vorlauftemperatur von 55° C im Auslegungsfall und Betrieb nicht überschreiten.
    •    Neu installierte Feuerungsanlagen für feste Biomasse dürfen einen Feinstaubausstoß von 2,5 mg/m³ (Staub bei Nennlast) nicht überschreiten.

  • 07.10.2022 – 10-Minuten-Vortrag - Energieberatung mit Sanierungsfahrplan

    Hier eine Zusammenfassung zu unserem 10-Minuten-Vortrag, mit dem Thema:

    Mit Köpfchen der Öl- und Gaskriese begegnen!
    Zukunft gestalten mit fachlicher Unterstützung und Fördermitteln.

    Teil 2 von 2 - Energieberatung mit Sanierungsfahrplan


    Beim PEN-Unternehmernetzwerk Melibokus im Halben Mond in Heppenheim.

    Hier geht's zur Zusammenfassung - Energieberatung mit Sanierungsfahrplan

  • 27.09.2022 – 10-Minuten-Vortrag - Förderung für effiziente Gebäude

    Hier eine Zusammenfassung zu unserem 10-Minuten-Vortrag, mit dem Thema:

    Mit Köpfchen der Öl- und Gaskriese begegnen!
    Zukunft gestalten mit fachlicher Unterstützung und Fördermitteln.

    Teil 1 von 2 - Förderung für effiziente Gebäude


    Beim PEN-Unternehmernetzwerk Melibokus im Halben Mond in Heppenheim.

    Teil 2 folgt am den 07.10.2022. Bei Interesse bitte bei uns melden!


    Hier geht's zur Zusammenfassung - Mit Köpfchen der Öl- und Gaskriese begegnen!

  • 27.09.2022 – Ab dem 1.10.2022 tritt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) in Kraft

    Ab dem 1.10.2022 tritt die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) in Kraft.

    Diese schreibt u.a. vor, dass für Gebäude mit erdgasbetriebenen Wärmeerzeugern eine Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung verpflichtend durchzuführen ist.

    Der hydraulische Abgleich ist bis zum 30.09.23 für alle Wohngebäude (WG) mit mehr als 10 WE und Nichtwohngebäude (NWG) über 1.000 m² beheizte Fläche verpflichtend durchzuführen, für alle Wohngebäude mit bis zu 6 Wohneinheiten bis zum 15.09.2024.

     



  • 21.09.2022 – BAFA BEG - Anpassung der förderfähigen Höchstgrenze

    Ab dem 21.09.2022 wird im Programm BEG EM die Höstgrenze der förderfähigen Kosten bei Wohngebäuden auf maximal 600.000 Euro pro gebäude gedeckelt. Dies entspricht förderfähigen Kosten für 10 Wohneinheiten. Wird die Höchstgrenze nicht ausgeschöpft, können entsprechend mehr Wohneinheiten saniert werden.

    Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

     



  • 21.09.2022 – BAFA BEG - Prgramm Heizungsoptimierung

    Ab dem 21.09.2022 werden im Programm BEG EM Heizungsoptimierung (HZO) nur noch Gebäude mit bis zu 5 Wohneinheiten (WG) und bei Nichtwohngebäuden (NWG) auf höchstens 1.000m² beheizter Fläche, gefördert.

    Wohngebäude ab 6 Einheiten und Nichtwohngebäude über 1.000 m² beheizter Fläche werden nicht mehr gefördert !!

    Vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und der angespannten Lage auf den Energiemärkten hat die Bundesregierung u. a. die sogenannte Energieversorgungssicherungsverordnung (EnSimiMaV) über mittelfristig wirksame Maßnahmen vorgeschlagen, die zur Energieeinsparung beitragen soll. Die EnSimiMaV sieht einen verpflichtenden hydraulischen Abgleich für größere Gebäude ab 5 Wohneinheiten (NWG ab 1.000 m² beheizter Fläche) vor. Aufgrund dieser Verpflichtung wurden Änderungen hinsichtlich der Antragstellergruppen bei der HZO in der BEG notwendig.

    Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

     



  • 05.07.2022 – KfW - Programm 455-B – Zuschuss Barrierereduzierung

    Die Antragstellung im Program 455-B ist wieder möglich !!

     


  • 21.02.2022 – KfW BEG Programm - Restart der Programme für Neubauten ab dem 20.04.2022

    KfW BEG Programm – Restart der Programme für Neubauten ab dem 20.04.2022

    Planen Sie auch einen Neubau und möchten über die KfW ein Darlehen nutzen? Dann rufen Sie uns an …



  • 21.02.2022 – KfW BEG: Neustart der BEG – Anträge ab dem 22. Februar 2022 für Sanierungsvorhaben (261/262/263/264, 461/463/464)

    Ab dem 22. Februar 2022 können bei der KfW wieder neue Anträge für die Sanierung von energieeffizienten Gebäuden sowie für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen gestellt werden. Für die Erteilung von Finanzierungszusagen zu solchen Anträgen sind jetzt weitere Haushaltsmittel verfügbar. Finanzierungszusagen auf diese neuen Anträge können erteilt werden, soweit und solange dieser zusätzliche Haushaltsmittelansatz nicht ausgeschöpft ist.  

    Die Förderbedingungen für die Sanierungsvorhaben bleiben unverändert.

    Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)



  • 17.02.2022 – Bundesregierung stellt für 2022 Fördermittel zur Verfügung

    Die Bundesregierung stellt für das Jahr 2022 für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Fördermittel zur Verfügung.

    Dies bedeutet, dass Sie voraussichtlich ab Kalenderwoche 08/2022 wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden über die KfW stellen können. Die bisherigen Förderbedingungen bleiben hierfür unverändert. Weiterhin steht Ihnen die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen der BEG über das BAFA zur Verfügung. Über die Wiederaufnahme der Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 40 werden wir Sie informieren.

    Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz



  • 07.02.2022 – Aktuelles zum Förder-Stopp im Bereich der KfW BEG – Programme

    Aktuelle Entwicklung in Bezug auf den seitens der KfW zuletzt ausgesprochenen Förderstopp für Effizienzhäuser.



  • 24.01.2022 – Förder-Stopp im Bereich der KfW BEG – Programme

    Die KfW hat zum heutigen Tag alle Förderprogramme für die BEG gestoppt. Dies betrifft auch die Förderung zu Ihrem geplanten Effizienzhaus.

    Alle sind von diesem Förder-Stopp im Bereich der KfW BEG heute überrascht worden.


    „Die Förderung für Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55) wird endgültig eingestellt, d.h. das bisher für den 31.1.2022 vorgesehene Auslaufen des Programms wird auf den 24.1.2022 vorgezogen. Es werden keine neuen Anträge mehr angenommen.


    Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme durch die Bundesregierung zügig entschieden.“

    Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz



  • 20.05.2021 – Keine rosigen Zeiten für Bauherren

    Preissteigerungen bei Baumaterialien gefährden Klimaziele der Förderungen

    Viele Bauherren dürften sich derzeit die Augen reiben. Bei Neubauten und bei Sanierungen passen viele ihrer Kalkulationen nicht mehr zu den aktuell aufgerufenen Preisen für Baustoffe wie Kies, Sand und Holz, aber auch für Dämmstoffe. "Die derzeitigen exorbitanten Preissteigerungen neutralisieren vielfach die von Bund, Ländern und Kommunen ausgereichten Förderungen für klimafreundliches Bauen und Sanieren …"

  • 17.03.2021 – Hessen macht 50/50 bei Eigenheimsanierung zum Effizienzhaus

    Jetzt bis zu 50 % Förderung, wenn Sie Ihre Immobilie energetisch sanieren

    >> Hier geht es zur 50/50 Webseite von LEA Hessen (Landes Energie Agentur)

    Zwei Fünftel unseres jährlichen Energieverbrauchs wenden wir allein dafür auf, unsere 1,4 Millionen Wohngebäude in Hessen zu beheizen. Dabei könnten wir mit deutlich weniger auskommen, ohne dass irgendjemand zu Hause frieren müsste.

  • 12.02.2021 – 10-Minuten-Vortrag – Supereffizient wohnen? Fördermittel?

    Hier eine Zusammenfassung zu unserem 10-Minuten-Vortrag, mit dem Thema:

    Supereffizient wohnen? Fördermittel?

    Beim PEN-Unternehmernetzwerk Melibokus in Lorsch.

    >> Direkt zum Beitrag – Supereffizient wohnen? Fördermittel?

  • 29.01.2020 – Erhöhung der BAFA Förderung für Energieberatungen für Wohngebäude zum 01.02.2020!!

    Zum 01.02.2020 tritt die „Richtlinie für die Bundesförderung für Energieberatungen von Wohngebäuden (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ in einer überarbeiteten Fassung in Kraft.

    Dies sind die wesentlichen Änderungen:


    • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übernimmt nun 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch höchstens
    1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und
    1.700 Euro für Wohngebäude mit mehr als drei Wohneinheiten.
    • Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige für das Beratungsobjekt muss mindestens zehn Jahre zurückliegen.
    • Ist Beratungsempfänger ein Unternehmen, so handelt es sich bei der Beratungsförderung um eine De-minimis-Beihilfe. Das beratene Unternehmen hat daher gegenüber dem BAFA eine De-minimis-Erklärung abzugeben und erhält im Falle der Förderung eine De-minimis-Bescheinigung.
    Wichtige Hinweise:
    • Für ab dem 01. Februar gestellte Anträge können Zuwendungsbescheide aus verwaltungsinternen Gründen erst ab dem 10. März erteilt werden.
    • Mit der Durchführung der Energieberatung darf jedoch bereits ab Antragstellung begonnen werden (ein früherer Vertragsschluss ist mit Vorbehaltsklausel – wie bisher – zulässig).

    Diese Änderungen gelten für Anträge, die ab dem 01.02.2020 im BAFA eingehen.

     
    Hier der Link direkt zum BAFA:
     
     


  • 08.01.2020 – Erhöhung der Tilgungszuschüsse im Bereich Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus ab dem 24.01.2020

    Ab dem 24.01.2020 gelten neue Konditionen:

    Energieeffizient Sanieren – Kredit (151)

    Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder den Kauf von saniertem Wohnraum erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %, also max. 40 % auf 120K€, bis zu 48K€.

    Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.

    __________________________

    Energieeffizient Sanieren – Kredit (152)

    Bei energetischen Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %, also max. 20 % auf 50K€, bis zu 10K€.

    Der maximale Kreditbetrag bleibt bei 50.000 Euro.

    __________________________

    Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (430)

    Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen erhöht sich der Investitionszuschuss um 10 %, also max. 40 % auf 120K€, bis zu 48K€.

    Die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.

    Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen bleiben bei 50.000 Euro.

    __________________________

    Energieeffizient Bauen – Kredit (153)

    Für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 %, also max. 25 % auf 120K€, bis zu 30K€.

    Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro.



  • 07.01.2020 – Link zu einem interessanten Video zum Thema: Die Macht der Treibhausgase


  • 30.12.2019 – Austauschprämie für den Ersatz von Ölheizungen startet ab Januar 2020 !!

    Hier der Link direkt zur neue Förderung ab 2020: Heizen mit erneuerbaren Energien / Austauschprämie für Ölheizungen:

    https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html

  • 23.12.2019 – Das Ende für die Öl-Heizung tritt ab dem 01.01.2020 in Kraft !!

    Das Ende für die Öl-Heizung, im Zusammenhang mit der KfW-Förderung Neubau Effizienzhaus 153 und Sanierung zum Effizienzhaus 151/430, tritt ab dem 01.01.2020 in Kraft !!

    Kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und Öl werden ab dem 01.01.2020 ebenfalls nicht mehr gefördert.

    Mehr Infos unter:
    https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/EBS-2020/

  • 15.11.2019 – 10-Minuten-Vortrag – Wege durch den Förderdschungel

    Hier eine Zusammenfassung zu unserem 10-Minuten-Vortrag, mit dem Thema:

    Wege durch den Förderdschungel – Energetische Sanierung mit KFW-geförderten Effizienzhaus, beim PEN-Unternehmernetzwerk Melibokus in Lorsch.

    >> Direkt zum Beitrag – Wege durch den Förderdschungel – Energetische Sanierung mit KFW-geförderten Effizienzhaus

  • 11.10.2019 – Rheinland-Pfalz startet Solar-Speicher-Programm für Photovoltaik-Anlagen mit Batterie-Speicher!

    Was wird gefördert?

    Gefördert wird die Investition in einen festinstallierten Batteriespeicher, der in Verbindung mit einer neuen, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage errichtet wird. Batteriespeicher für bereits existierende PV-Anlagen werden nicht gefördert.


    Wer wird gefördert?

    – Kommunale Gebietskörperschaften und ihre Schulen
    – Privathaushalte


    Förderhöhen und weitere zu beachtende Punkte finden Sie unter folgendem Link:
    Zum Solar-Speicher-Programm

  • 09.10.2019 – ÄNDERUNG der KfW zum IdentitätsCheck – sonst kein Zuschuss!

    Die KfW hat ab Anfang Oktober 2019 den „IdentitätsCheck der SCHUFA“ als neues verpflichtendes Verfahren zur Identifizierung von Zuschussempfänger im Zuschussportal eingeführt!

    Da wir als bevollmächtigte Dritte einen Antrag in mindestens einem der Zuschussprogramme der KfW für Sie gestellt haben, müssen wir nachträglich die Bestätigung zur Übermittlung der Daten einholen.

    Dies geschieht per eMail. Sie erhalten somit in den kommenden Wochen oder spätestens zur von uns durchzuführenden abschließenden Einreichung der Unterlagen bei der KfW eine eMail. Darin werden alle relevanten Informationen aufgeführt.

    ###Wichtig###
    Sollten wir von Ihnen auf diese eMail keine Antwort erhalten, können wir die Einreichung der abschließenden Unterlagen zum Zuschuss der KfW nicht durchführen. In dem Fall würden Sie keinen Zuschuss erhalten!



    Bei allen Anträgen, die von uns neu bei der KfW eingereicht werden, wird mit Unterzeichnung der Vollmacht auch der „IdentitätsCheck der SCHUFA“ bestätigt.

  • 04.10.2019 – Übersicht der Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030

    Da wir in unserer täglichen Arbeit immer wieder danach gefragt werden, finden Sie hier den Link zur Übersicht der

    Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030

  • 02.10.2019 – 10-Minuten-Vortrag – Energetische Sanierung mit KFW-geförderten Einzelmaßnahmen

    Hier eine Zusammenfassung zu unserem heutigen 10-Minuten-Vortrag, mit dem Thema:

    Energetische Sanierung mit KFW-geförderten Einzelmaßnahmen, beim PEN-Unternehmernetzwerk Melibokus in Lorsch.

    >> Direkt zum Beitrag – Energetische Sanierung mit KFW-geförderten Einzelmaßnahmen

  • 12.09.2019 – KfW-Wohneigentumsprogramm – 124 – Änderungen zum 01.10.2019

    KfW-Wohneigentumsprogramm – 124 – Änderungen zum 01.10.2019

    Achtung! Zum 01.10.2019 wird der maximale Kreditbetrag im KfW-Wohneigentumsprogramm von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht. Zudem verlängert sich die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit auf 12 Monate.

    Weitere Informationen finden Sie unter www.KfW.de/124

  • 09.07.2015 – Energieeffizient Bauen (153)

    Programmänderungen zum 01.04.2016:

    – Die KfW-Förderung für den Standard "KfW-Effizienzhaus 70" wird gestrichen.
    – Dafür wird ein weiterer Standard "KfW-Effizienzhaus 40 Plus" mit einem attraktiven Tilgungszuschuss angeboten.
    – Erhöhung des Förderhöchstbetrages von 50.000 Euro auf 100.000 Euro pro Wohneinheit
    – Für die 20- und 30-jährigen Kreditlaufzeiten wird eine 20-jährige Zinsbindungsvariante eingeführt.

  • "Energieberater Denkmal" – Wir sind von Anfang an dabei!

    Energieeffizienz-Expertenliste Energieagentur Im Jahr 2012 erfolgte bereits die Eintragung in die Erstliste als Energieeffizienz-Experten des Bundesförderprogramms. Die Re-Zertifizierung erhielten wir im Jahr 2015.
    Dadurch sind wir für das Beratungsförderprodukt KfW-Effizienzhaus Denkmal oder das Einzelmaßnahmen-Denkmal-Programm 151/152 oder 430 der KfW zugelassen.

    Als "Energieberater Denkmal" anerkannt durch die Koordinierungsstellen:
    – Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland (VdL) und
    – WTA – Wissenschaftlich‐Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V.



  • Wir sind einer der Gewinner!

    Die Energieagentur rheinneckar ist einer der Gewinner des Projektwettbewerbs "HottCAD" der Firma Hottgenroth Software GmbH & Co. KG.



  • Leben im alten Fachwerk

    Kunden von uns sanieren Ihr denkmalgeschütztes Gebäude in Mühltal. Bei diesem Projekt sind wir involviert mit der energetischen Detailplanung und Baubegleitung. Damit wird ein Effizienzhaus 115 Standard erreicht.

    Hier geht es zum Artikel im Echo Online:
    http://www.echo-online.de/lokales/darmstadt-dieburg/muehltal/leben-im-alten-fachwerk_17539984.htm

    Historisches Gebäudebild
    Historisches Gebäudebild

  • Zulassung zum Energieberater Mittelstand nach Richtlinie des BAFA

    Nach erfolgreicher Eintragung als „Energieberater im Mittelstand“, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, konnte die zusätzliche Eintragung bei der Deutschen Energieagentur (dena) als „Energieeffizienz-Experte für die Energieberatung im Mittelstand (BAFA)“, ebenfalls erfolgreich durchgeführt werden.

    Da somit alle Weichen für geförderte Beratungen im Mittelstand gestellt sind, können kleine und mittlere Unternehmen folgende Förderungen erhalten:

    Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80% der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 8.000 Euro.
    Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80% der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 800 Euro.