KfW BEG Programm - Restart der Programme für Neubauten ab dem 20.04.2022
Planen Sie auch einen Neubau und möchten über die KfW ein Darlehen nurtzen? Dann rufen Sie uns an...
Ab dem 22. Februar 2022 können bei der KfW wieder neue Anträge für die Sanierung von energieeffizienten Gebäuden sowie für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen gestellt werden. Für die Erteilung von Finanzierungszusagen zu solchen Anträgen sind jetzt weitere Haushaltsmittel verfügbar. Finanzierungszusagen auf diese neuen Anträge können erteilt werden, soweit und solange dieser zusätzliche Haushaltsmittelansatz nicht ausgeschöpft ist.
Die Förderbedingungen für die Sanierungsvorhaben bleiben unverändert.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Die Bundesregierung stellt für das Jahr 2022 für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitere Fördermittel zur Verfügung.
Dies bedeutet, dass Sie voraussichtlich ab Kalenderwoche 08/2022 wieder Anträge zur energieeffizienten Sanierung von Gebäuden über die KfW stellen können. Die bisherigen Förderbedingungen bleiben hierfür unverändert. Weiterhin steht Ihnen die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen der BEG über das BAFA zur Verfügung. Über die Wiederaufnahme der Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 40 werden wir Sie informieren.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Aktuelle Entwicklung in Bezug auf den seitens der KfW zuletzt ausgesprochenen Förderstopp für Effizienzhäuser.
Die KfW hat zum heutigen Tag alle Förderprogramme für die BEG gestoppt. Dies betrifft auch die Förderung zu Ihrem geplanten Effizienzhaus.
Alle sind von diesem Förder-Stopp im Bereich der KfW BEG heute überrascht worden.
„Die Förderung für Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55) wird endgültig eingestellt, d.h. das bisher für den 31.1.2022 vorgesehene Auslaufen des Programms wird auf den 24.1.2022 vorgezogen. Es werden keine neuen Anträge mehr angenommen.
Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten wird vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme durch die Bundesregierung zügig entschieden.“
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Viele Bauherren dürften sich derzeit die Augen reiben. Bei Neubauten und bei Sanierungen passen viele ihrer Kalkulationen nicht mehr zu den aktuell aufgerufenen Preisen für Baustoffe wie Kies, Sand und Holz, aber auch für Dämmstoffe. „Die derzeitigen exorbitanten Preissteigerungen neutralisieren vielfach die von Bund, Ländern und Kommunen ausgereichten Förderungen für klimafreundliches Bauen und Sanieren“.....
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Zwei Fünftel unseres jährlichen Energieverbrauchs wenden wir allein dafür auf, unsere 1,4 Millionen Wohngebäude in Hessen zu beheizen. Dabei könnten wir mit deutlich weniger auskommen, ohne dass irgendjemand zu Hause frieren müsste.
Online Forum: Aktuelle Rechtsprobleme in Zeiten von Corona
Frau Goldschmidt (RA) und Herr Dietrich (RA) wollen jeweils als Fachanwälte für Arbeitsrecht hier einen besonderen thematischen Schwerpunkt, insbesondere auch zur Kurzarbeit, setzen. Frau Goldschmidt wird als Fachanwältin für Sozialrecht dieses Gebiet zu aktuellen Fragen abdecken. Herr Dietrich wird als Fachanwalt für Mietrecht auch dazu neue Rechtsentwicklungen darstellen.
Das Forum soll interaktiv ablaufen, dh. es können und sollen auch Fragen beantwortet werden, soweit das in einem solchen Rahmen möglich ist.
Wann: Donnerstag 04. Juni 2020 von 17:00 – 17:45 Uhr
Ort: Online Forum, Link zur Teilnahme wird nach der Anmeldung versendet
Gehe deinen Weg ruhig, inmitten von Lärm und Hast,
und wisse, welchen Frieden die Stille schenken mag.
Irischer Segen
Fühlen Sie sich von äußeren Zwängen, Terminen und Erwartungen getrieben?
Werden Sie häufig in Ihrer Konzentration unterbrochen oder gestört?
Wenn Ihnen diese Situationen bekannt vorkommen, geht es Ihnen wie den meisten Menschen: innere und äußere Antreiber sorgen dafür, dass ständig neue Entscheidungen zu treffen sind und am Ende des Tages doch etliches auf der Strecke bleibt - vor allem die eigenen Bedürfnisse!
Eine große Herausforderung unserer Zeit ist die Kommunikation: Anrufe, Emails, Messenger-Nachrichten etc. sind auf Dauer lästig und lassen den Stresspegel steigen.
Dabei gibt es ganz einfache Methoden, das Hamsterrad anzuhalten und auszusteigen aus dem Muster, das unseren Alltag im Griff hat.
Daniela Kohl und Elke Kirchner, Mitglieder im PEN Team Melibokus, laden zu einem interaktiven Webinar ein, in dem die Reflexion des eigenen Verhaltens und Impulse für Lösungen im Mittelpunkt stehen.
Wann: Freitag 29. Mai von 14:00 – 14:45 Uhr
Ort: Online Forum, Link zur Teilnahme wird nach der Anmeldung versendet
Das Team der Energieagentur rheinneckar wünscht allen frohe und vor allem erholsame Weihnachtstage und einen guten Start in das neue Jahr.
Wie in den vergangenen Jahren, haben wir auch in diesem Jahr, anstatt Geschenke zu versenden, eine Spende getätigt.
In diesem Jahr ging die Spende an das Projekt: www.ferien-vom-krieg.de
Wir freuen uns auf das kommende Jahr und sind ab Dienstag, den 07.01.2020 wieder erreichbar.
Ab dann gelten auch unsere neuen Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8:30 bis 13:00 Uhr.
Kunden von uns sanieren Ihr denkmalgeschütztes Gebäude in Mühltal. Bei diesem Projekt sind wir involviert mit der energetischen Detailplanung und Baubegleitung.
Damit wird ein Effizienzhaus 115 Standard erreicht.
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Im Jahr 2012 erfolgte bereits die Eintragung in die Erstliste als Energieeffizienz-Experten des Bundesförderprogramms. Die Re-Zertifizierung erhielten wir im Jahr 2015. |
Ab dem 24.01.2020 gelten neue Konditionen:
Energieeffizient Sanieren – Kredit (151)
Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder den Kauf von saniertem Wohnraum erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %, also max. 40 % auf 120K€, bis zu 48K€.
Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.
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Energieeffizient Sanieren – Kredit (152)
Bei energetischen Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %, also max. 20 % auf 50K€, bis zu 10K€.
Der maximale Kreditbetrag bleibt bei 50.000 Euro.
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Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (430)
Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen erhöht sich der Investitionszuschuss um 10 %, also max. 40 % auf 120K€, bis zu 48K€.
Die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.
Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen bleiben bei 50.000 Euro.
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Energieeffizient Bauen – Kredit (153)
Für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 %, also max. 25 % auf 120K€, bis zu 30K€.
Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro.
Das Ende für die Öl-Heizung, im Zusammenhang mit der KfW-Förderung Neubau Effizienzhaus 153 und Sanierung zum Effizienzhaus 151/430, tritt ab dem 01.01.2020 in Kraft !!
Kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und Öl werden ab dem 01.01.2020 ebenfalls nicht mehr gefördert.
Mehr Infos unter:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/EBS-2020/
Zum 01.02.2020 tritt die „Richtlinie für die Bundesförderung für Energieberatungen von Wohngebäuden (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ in einer überarbeiteten Fassung in Kraft.
Dies sind die wesentlichen Änderungen:
• Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übernimmt nun 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch höchstens
• 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und
• 1.700 Euro für Wohngebäude mit mehr als drei Wohneinheiten.
• Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige für das Beratungsobjekt muss mindestens zehn Jahre zurückliegen.
• Ist Beratungsempfänger ein Unternehmen, so handelt es sich bei der Beratungsförderung um eine De-minimis-Beihilfe. Das beratene Unternehmen hat daher gegenüber dem BAFA eine De-minimis-Erklärung abzugeben und erhält im Falle der Förderung eine De-minimis-Bescheinigung.
Wichtige Hinweise:
• Für ab dem 01. Februar gestellte Anträge können Zuwendungsbescheide aus verwaltungsinternen Gründen erst ab dem 10. März erteilt werden.
• Mit der Durchführung der Energieberatung darf jedoch bereits ab Antragstellung begonnen werden (ein früherer Vertragsschluss ist mit Vorbehaltsklausel – wie bisher – zulässig).
Diese Änderungen gelten für Anträge, die ab dem 01.02.2020 im BAFA eingehen.
In der Zeit vom 25.07.-12.08.22 ist unser Büro geschlossen. |
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